Für Löschschäume, die C9-C14-PFCA (perfluorierte Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen), bzw. PFOA (Perfluoroctansäure) enthalten, gelten ab dem 04.07.2025 Verwendungsbeschränkungen (siehe Eintrag 68 Nr. 5 Anhang XVII der REACH-VO, bzw. Anhang I Nr. 6 der POP-VO).
Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Hersteller- bzw. der Vertriebsfirma Ihrer Feuerlöschmittel in Verbindung zu setzen und sich dahingehend abzustimmen, ob die Schaummittel in Ihren Feuerlöschmitteln, die jeweiligen Grenzwerte überschreiten und ausgetauscht werden müssen oder ob diese nach dem 04.07.2025 noch weiterverwendet werden dürfen.
Der Leitfaden des Umweltbundesamtes zum Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen sollte Ihnen hierzu die entsprechende Handlungshilfe bieten.