Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) wurde am 14. Februar 2025 vom Bundesrat beschlossen und steht kurz vor der Veröffentlichung.
Die Änderungen umfassen Anpassungen, die den Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung erleichtern und detaillierte Bestimmungen für die Ausführung einzelner Vorschriften des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) vorsehen. Die UVPVwV enthält sowohl allgemeine Regelungen als auch spezielle Bestimmungen für bestimmte Vorhabenarten, um die Umweltprüfungen effizienter und effektiver zu gestalten.