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Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz

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Am 14. Juni 2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes im Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht zugestimmt.

Klima als Schutzgut

Mit diesem Gesetz wird das Klima als schützenswertes Gut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz integriert. Es umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen.

Beginn und Dauer von Genehmigungsfristen

Das Gesetz sieht vor, dass Genehmigungsfristen künftig nur einmal um drei Monate verlängert werden können. Eine weitere Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Antragsgegners möglich. Die Frist für Genehmigungsverfahren beginnt zu laufen, wenn die Behörde innerhalb einer festgelegten Frist nicht reagiert oder die nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller eingereicht wurden. Dies soll verhindern, dass der Fristbeginn durch wiederholte Nachfragen verzögert wird.

Umfassende Überarbeitung von Genehmigungsverfahren

  • Einführung eines elektronischen Antragsverfahrens
  • Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
  • Fristenregelungen für die beteiligten Behörden
  • Möglichkeit zur Einholung von Sachverständigengutachten
  • Stichtagsregelung zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und Elektrolyseure
  • Klare Feststellung der Vollständigkeitserklärung
  • Verkürzung der Erörterungsphase

Erleichterungen für einen vorzeitigen Baubeginn

Das Verfahren für einen vorzeitigen Baubeginn wird vereinfacht: Bei Änderungsgenehmigungen sowie bei Genehmigungen für Anlagen an bestehenden Standorten entfällt die Notwendigkeit einer Prognoseentscheidung. Die Prüfung des Betriebs erfolgt im Rahmen der endgültigen Genehmigung.

Fakultative Erörterungstermine

Für Windenergieanlagen und Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion aus erneuerbaren Energien wird auf einen Erörterungstermin verzichtet. Bei anderen Anlagen findet ein solcher Termin nur statt, wenn der Vorhabenträger dies beantragt oder die Behörde dies im Einzelfall für notwendig erachtet. Der Erörterungstermin muss dann innerhalb von vier Wochen durchgeführt werden.

Erleichterungen für Windenergieanlagen

Das Gesetz enthält spezielle Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie. Betreibern wird es erleichtert, zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren durch einen Vorbescheid klären zu lassen.

Für das Repowering von Windenergieanlagen in geringem Umfang wird zudem eine Genehmigungsfiktion eingeführt (Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist tatsächlich erteilt oder abgelehnt wird).

Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 24.07.2024 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen. Durch Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten werden die Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie wesentlich beschleunigt. Zentrales Element ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau. Er weist jedoch darauf hin, dass ohne ausreichend qualifiziertes und motiviertes Personal in den Ländern und Kommunen die rechtskonforme Durchführung der zahlreichen Planungs- und Genehmigungsprozesse nicht gelingen kann. Der Bundesrat erwartet daher finanzielle Unterstützung des Bundes für die Länder.

Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes im Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht stellt einen bedeutenden Schritt dar, um das Ziel von 80 Prozent erneuerbaren Energien bis 2030 zu erreichen. Allerdings sind nicht alle Bedenken der Länder hinsichtlich des Vollzugs ausgeräumt worden. Es besteht die Befürchtung, dass es im Zuge der praktischen Umsetzung zu Klageverfahren kommen könnte. Um sicherzustellen, dass tatsächlich eine Verfahrensbeschleunigung erreicht wird, soll die Novelle bis Herbst 2026 evaluiert werden. Dabei sollen unter anderem die Reichweite der Stichtagsregelung, der vorzeitige Baubeginn, die Begrenzung des Prüfumfangs sowie der Umgang mit Erörterungsterminen berücksichtigt werden.

Zum Gesetz gelangen Sie hier: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/225/VO.html