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Umsetzung der IED-RL

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Am 4. August 2024 ist die novellierte IED in Kraft getreten. Für die Umsetzung dieser sind Änderungen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen erforderlich. Dazu legt das BMUV ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung vor (Link zu den Referentenentwürfen). Ein Paket zur Anpassung von Verwaltungsvorschriften wird folgen.

Was ändert sich?

1. Mantelgesetz:

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):

  • Klima- und Ressourcenschutz werden verbindlich.
  • Einrichtung eines Umweltmanagementsystems wird Pflicht.
  • Innovation und umweltfreundliche Technik werden gestärkt.
  • Anreize für Dekarbonisierung und vereinfachter Zugang zu Umweltinformationen.

Bundesberggesetz (BBergG):

  • Erzbergbau wird in den Anwendungsbereich der IED aufgenommen.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):

  • Anpassung an die neuen Vorgaben der IED für bestimmte Deponien.

2. Mantelverordnung:

Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV):

  • Ausweitung auf zusätzliche Anlagenarten wie Batterieherstellung und Pyrolyse.
  • Erleichterungen für Elektrolyseure und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.

Managementverordnung (45. BImSchV):

  • Ergänzung der Betreiberpflicht für Umweltmanagementsysteme.
  • Prüfung der Substitution gefährlicher Stoffe.
  • Festlegung von Bandbreiten für Rohstoff-, Wasser- und Energieverbrauch.

Anpassung der 9. BImSchV:

  • Vereinfachung der Genehmigung von modularen Anlagen.