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Umsetzung der IED in deutsches Recht: Novelle der TA Luft

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Aufgrund der Änderungen in der IED-Richtlinie (IED 2024/1785/EU) steht die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) vor einer umfassenden Überarbeitung. Das Bundesumweltministerium hat am 19. März einen Referentenentwurf vorgelegt, der sowohl strukturelle als auch inhaltliche Anpassungen vorsieht. Die Frist für die Umsetzung der Änderungsrichtlinie in deutsches Recht ist der 1. Juli 2026.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Kapitellösung: Ein Kernelement der Novelle ist die Einführung der sogenannten „Kapitellösung“. Die TA Luft soll in einen allgemeinen Teil und zehn spezifische Kapitel unterteilt werden. Diese Kapitel orientieren sich an den Hauptgruppen aus Anhang 1 der ebenfalls vor der Novelle stehenden 4. BImSchV. Ziel ist es, die Anwendung der TA Luft in der Praxis zu erleichtern und die Umsetzung der EU-BVT (Besten Verfügbaren Techniken) zu beschleunigen.
  • Strukturelle und redaktionelle Anpassungen: Neben der Neustrukturierung gibt es vor allem redaktionelle Anpassungen, wie die Aktualisierung von Verweisen auf geänderte Rechtsvorschriften, insbesondere auf die neue 4. BImSchV. Zudem werden bisher eigenständige Verwaltungsvorschriften, wie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen, in die TA Luft integriert.
  • Umweltmanagementsystem: Betreiber bestimmter Anlagen müssen bis zum 1. Juli 2027 ein Umweltmanagementsystem einführen und dauerhaft betreiben

Die Änderungen zielen darauf ab, die TA Luft an die neuen europäischen Vorgaben anzupassen und ihre praktische Anwendung zu verbessern. Zudem soll die Novelle mehr Klarheit und Aktualität schaffen, was zu einer besseren Umsetzung der Luftreinhaltungsziele führen soll.