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Trinkwassereinzugsgebieteverordnung – TrinkwEGV

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Die Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung — TrinkwEGV) ist am 11.12.2023 im Bundesgesetzblatt BGBl. 2023 I Nr. 346 veröffentlicht worden und mit der Veröffentlichung in Kraft getreten.

Die Verordnung bezieht sich auf die Risikobewertung im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen und setzt insbesondere in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz, der Trinkwasserverordnung und dem Wasserhaushaltsgesetz die EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht um.

Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung betrifft in erster Linie die Wasserversorgungsunternehmen. Bis zum 12. November 2025 müssen diese eine Risikobewertung der Einzugsgebiete ihrer Entnahmestellen durchführen und ein auf die identifizierten Risiken zugeschnittenes Untersuchungsprogramm des Grundwassers, des Oberflächenwassers oder des Rohwassers festlegen. Dadurch soll der Gewässerschutz gestärkt und die Wasserressourcen bestmöglich geschützt werden, um den erforderlichen Aufwand der Aufbereitung von Trinkwasser zu verringern. Die eingereichten Unterlagen sollen bis zum 12. Mai 2027 von den Behörden geprüft werden, woraufhin Maßnahmen zur Risikoeingrenzung festgelegt werden.

Auch auf industrielle Nutzungen in ausgewiesenen Gebieten hat die Verordnung Auswirkungen, insbesondere auch Deponien und ist im Rahmen von Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen, etc. zu berücksichtigen.

Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung finden Sie hier im Bundesanzeiger.