Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes
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Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG) ist ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung, um den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland zu beschleunigen. Der Entwurf wurde am 1. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Ziele des Gesetzes
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Verfügbarkeit von Wasserstoff durch vereinfachte und beschleunigte Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren zu erhöhen. Es soll insbesondere die Erzeugung, Speicherung, den Import und den Transport von Wasserstoff fördern, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
Wesentliche Inhalte
Überragendes öffentliches Interesse: Anlagen zur Wasserstoffinfrastruktur werden bis 2045 als von überragendem öffentlichen Interesse eingestuft, was ihre Genehmigung erleichtert, solange keine erheblichen Beeinträchtigungen der öffentlichen Wasserversorgung vorliegen.
Erweiterter Anwendungsbereich: Neben grünem Wasserstoff werden auch blauer und weißer Wasserstoff sowie Derivate wie Ammoniak und Methanol einbezogen. Natürlicher Wasserstoff wird als bergfreier Bodenschatz eingestuft, um die Förderung zu erleichtern.
Digitalisierung und Fristen: Genehmigungsverfahren sollen vollständig digitalisiert werden. Die Fristen für Einwendungen der Öffentlichkeit werden verkürzt, und die Verfahren sollen effizienter gestaltet werden.
Rechtsanpassungen: Es erfolgen Anpassungen im Immissionsschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht und Bergrecht, um die Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen.
Reaktionen und Ausblick
Die Wirtschaft begrüßt die geplanten Erleichterungen, fordert jedoch eine breitere Anwendung der Regelungen auf alle wasserstoffbezogenen Anlagen, einschließlich der Industrieanlagen, die Wasserstoff nutzen. Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) sieht das Gesetz als solide Grundlage, um Projekte schneller und sicherer zu realisieren.
Das Gesetz soll voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, damit erste Projekte ab 2026 von den beschleunigten Verfahren profitieren können.