Die neue Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen (VVA) wurde am 30. April 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 20. Mai 2024 tritt sie in Kraft, gilt jedoch erst ab dem 21. Mai 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 noch anzuwenden.
Die neue Abfallverbringungsverordnung hat das klare Ziel, im Rahmen des europäischen Green Deals und des neuen EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft sicherzustellen, dass die EU ihre Abfallprobleme nicht länger in Drittländer auslagert. Durch verstärktes Recycling innerhalb der EU soll zudem der strategischen Abhängigkeit von Rohstoffimporten aus Drittstaaten entgegengewirkt werden. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Klimaneutralität und die Schaffung einer Kreislaufwirtschaft, die frei von Umweltverschmutzung ist. Besonders hinsichtlich der Exporte von Kunststoffabfällen wurden strengere Vorschriften eingeführt.
Die neuen Regelungen ermöglichen den Behörden eine effektivere Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen. Insbesondere wurden die Bestimmungen für Exporte von grün gelisteten Abfällen durch Händler und Makler verschärft, da hier in der Vergangenheit illegale Praktiken aufgedeckt wurden.
Die neuen Vorschriften sind klarer strukturiert und präziser formuliert, ohne dabei den Umfang der Verordnung wesentlich zu erhöhen. Dennoch bedarf es an verschiedenen Stellen noch weiterer Konkretisierungen seitens der Kommission, insbesondere in Bezug auf die zukünftige elektronische Führung von Notifizierungsdokumenten und Anhang-VII-Formularen.