Am 18. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Somit werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz beinhaltet konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem Energieeffizienzgesetz sollen die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden, wobei die EU-Vorgaben mit dem in Deutschland umgesetzten Energieeffizienzgesetz zum Teil deutlich verschärft wurden.
Die wichtigsten Regelungen des EnEfG:
Energieeffizienzziele: End- und Primärenergiesparziele sind verbindlich festgelegt
Einsparverpflichtungen von Bund, Ländern und öffentlichen Stellen
Managementsystempflichten für Unternehmen
Anforderungen für Rechenzentren (auch unternehmensintern)