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Novelle des EnergieEffizienzGesetzes (EnEfG)

Am 18. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Somit werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz beinhaltet konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem Energieeffizienzgesetz sollen die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden, wobei die EU-Vorgaben mit dem in Deutschland umgesetzten Energieeffizienzgesetz zum Teil deutlich verschärft wurden.

Die wichtigsten Regelungen des EnEfG:

  • Energieeffizienzziele: End- und Primärenergiesparziele sind verbindlich festgelegt
  • Einsparverpflichtungen von Bund, Ländern und öffentlichen Stellen
  • Managementsystempflichten für Unternehmen
  • Anforderungen für Rechenzentren (auch unternehmensintern)
  • Abwärme-Verpflichtungen

Das Gesetz finden Sie hier.

In Kürze werden wir gesondert und detailliert über das neue Energieeffizienzgesetz informieren.