Neuerungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der KWK-Ausschreibungsverordnung
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Die Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und der KWK-Ausschreibungsverordnung sind zum 1. April 2025 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Stärkung innovativer KWK-Systeme, die Förderung von Abwärme, eine verbesserte Planungssicherheit, Erleichterungen bei der Modernisierung, eine Anpassung der Förderbedingungen, eine Reduktion der Zinssanktionen bei Inbetriebnahmeverzögerungen und Aktualisierungen der EU-Vorgaben.
Mit diesen Änderungen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu beschleunigen und Investitionen langfristig abzusichern.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Stärkung innovativer KWK-Systeme:
KWK-Anlagen müssen energieeffizienter und treibhausgasärmer sein. Die Förderung von erneuerbaren Wärmequellen und Abwärme aus gereinigtem Abwasser wird verstärkt.
Neuer Abwärmebegriff:
Der Begriff „unvermeidbare Abwärme“ ersetzt den alten Begriff „industrielle Abwärme“, basierend auf dem Wärmeplanungsgesetz (§ 3 Abs. 4).
Planungssicherheit für Projekte bis 2026:
Projekte, die bis Ende 2026 genehmigt oder beauftragt wurden, erhalten verlängerte Inbetriebnahmefristen, in der Regel vier Jahre.
Erleichterungen bei der Modernisierung:
Der Ersatz kohlebetriebener Dampferzeuger durch KWK-Technik und Standortverlagerungen von KWK-Anlagen werden förderfähig.
Anpassung der Förderbedingungen:
Der Zuschuss für Investitionen in Wärmenetze steigt auf bis zu 50% der Kosten. Neue Kombinationen von KWK-Wärme, erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme werden berücksichtigt.
Reduktion der Zinssanktion:
Die monatliche Pönale (Strafzahlung) bei verspäteter Inbetriebnahme wird von 35% auf 2,92% gesenkt.
Anpassungen an EU-Vorgaben:
Verweise auf europäische Richtlinien zur Energieeffizienz wurden aktualisiert, und einige Regelungen treten erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission in Kraft.
Die Novelle des KWKG zielt darauf ab, die KWK-Technologie weiter zu fördern und damit einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu leisten.