Neue TRGS 529 – Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 529, die erstmals im April 2015 in Kraft trat, wurde im Juni 2024 in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht. Diese Regel beschreibt aktuelle technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, die den Umgang mit Gefährdungen durch Biogas und branchenspezifische Gefahrstoffe, wie Zusatz- und Hilfsstoffe, sicherer gestalten sollen. Gleichzeitig definiert die novellierte TRGS 529 neue Anforderungen an Arbeitgeber und Beschäftigte.
Eine zentrale Neuerung betrifft die Qualifizierungspflicht für Betreiber von Biogasanlagen. Diese sind nun verpflichtet, eine fachkundige Person zu benennen, die den rechtskonformen Betrieb der Anlage sicherstellt. Damit wird die Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheits- und Schutzmaßnahmen weiter gestärkt.
Die TRGS 529 gilt für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Biogasproduktion sowie dem Betrieb von Biogasanlagen. Dies umfasst alle Anlagenbestandteile, beginnend mit der Anlieferung von Substraten, Zusatz- und Hilfsstoffen bis hin zur Gasverbrauchseinrichtung. Ausgenommen sind jedoch Faultürme auf Kläranlagen sowie Gasaufbereitungs- und -einspeiseanlagen.
Wesentliche Änderungen und Handlungsbedarf durch die neue TRGS 529:
Überarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
Neue Einstufung von Biogas in extrem entzündbares Gas
Neue Fachkundeanforderungen (u. a. spezifische Fachkunde bei Bioabfällen) und Pflicht zur Durchführung von Reaktionstests
Neue technische Schutzmaßnahmen, Anforderung Substratannahme, Gasdichtheit, Exschutz
Neu: Schwefelsäure
Neu: Biostoffe
Neu: Brandschutzmaßnahmen
Neu: Arbeitsmedizin und Instandhaltung
Neue Gefahrstoffe: Nitrose Gase und Stäube
Mit der Überarbeitung der TRGS 529 werden die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Biogasanlagen weiter verschärft, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Betreiber sollten sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut machen, um alle notwendigen Maßnahmen fristgerecht umzusetzen.