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Neue Beratungsleistungen der proTerra

Prozesse

Neue Beratungsleistung Prozesse

Bei Prozessen, in denen Gefahrstoffe verwendet oder eingelagert werden, fordert der Gesetzgeber von Anlagenbetreibern die Einhaltung verschiedener Gesetze, Verordnungen und Regelwerke. So werden beispielsweise nach der Gefahrstoffverordnung, aber auch der Betriebssicherheitsverordnung besondere Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt gefordert, wenn die in Prozessen verwendeten Arbeitsmittel sowie Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe Gefahrenmerkmale aufweisen. Gefährliche Stoffströme oder Verfahrensschritte werden bei einer ausreichenden Visualisierung bereits frühzeitig in der Projektplanung als Gefahrenquellen erkannt. Aber nicht nur fehlerhafte Kennzeichnungen oder die Verwechslung von Stoffen oder Stoffströmen in Verbindung mit verfahrensbedingten Betriebszuständen sind relevant. Die eingelagerten Mengen an Gefahrstoffen und deren Zusammenlagerung können ebenfalls ein erhebliches Gefahrenpotential mit sich bringen.


Im Beratungsschwerpunkt Prozesse bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Hilfestellung bei der Anpassung und Erstellung von Prozess- und Verfahrensbeschreibungen

Detaillierte Prozess- und Verfahrensbeschreibungen verhindern die Verwechslung einzelner Prozessschritte und erleichtern die Projektarbeit, können aber auch für die Erstellung von Ar-beits-, Verfahrens- und Betriebsanweisungen sowie Nutzung in Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren herangezogen werden.


Anpassung und Erstellung von Fließbildern (Block-, Prozess-, R&I-Fließbildern)

In einem Grundfließbild/Blockfließbild werden zunächst die einzelnen Stufen des Prozesses dargestellt und die Hauptprozessströme (Produkt, Nebenprodukte, Rohstoffe, Hilfsstoffe usw.) aufgeführt. Das detailliertere Verfahrensfließbild enthält alle relevanten Ausrüstungsteile sowie die für den Prozess wichtigen Verbindungsleitungen und Regeleinrichtungen. Diese Planungsdokumente liefern die Basis für die spätere verfahrenstechnische Auslegung der Ausrüstungsteile. Das Rohrleitungs- und Instrumentierungs-Fließbild (R&I-Fließbild) schließlich enthält sämtliche für den Betrieb der Anlage benötigten Rohrleitungen, Armaturen und Instrumente, alle Regel- und Sicherheitseinrichtungen sowie bei Bedarf Hinweise für die Aufstellungsplanung. Nach der Installation und spätestens vor der Inbetriebnahme können die entsprechenden Produktströme mit Hilfe der Fließbilder nach den gesetzlichen Forderungen markiert werden.


Hilfestellung bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach der CLP-Verordnung – Erstellung oder Optimierung von Gefahrstoffverzeichnissen

Die stofflichen Gefahren von Einsatzstoffen werden durch Auswertung von Herstellerangaben (z.B. Sicherheitsdatenblätter) oder entsprechender Literatur bewertet. Veraltete Gefahrstoffkataster oder Sicherheitsdatenblätter werden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, ggf. werden aktuelle Sicherheitsdatenblätter von den Lieferanten angefordert oder in Absprache mit dem Hersteller neu erstellt. Anschließend werden notwendige Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern in ein Gefahrstoffkataster übertragen und nach Kundenwunsch visualisiert.


Erstellung von Lagerkonzepten unter Einbeziehung verschiedener gesetzlicher Forderungen

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Technische Richtlinien für Gefahrstoffe (z.B. TRGS 510)
  • 12. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (Störfall-Verordnung)

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen zu Ihren Prozessen haben:

Wladislaw Oehlerking
Mail: wladislaw.oehlerking(at)proterra-umwelt.de
Fon: 06897-506 393