Neue Abfallschlüssel für Batterien ab Dezember 2026

Ab dem 9. Dezember 2026 gelten neue Abfallschlüssel für batteriebezogene Abfälle. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihre bisherigen Einstufungen, Nachweise und Genehmigungen angepasst werden müssen.
Grundlage der Änderungen ist der Delegierte Beschluss (EU) 2025/934 der Europäischen Kommission. Ziel ist eine eindeutigere Zuordnung batteriebezogener Abfälle sowie eine bessere getrennte Erfassung, Behandlung und stoffliche Verwertung.
Was ändert sich?
Besonders umfangreich sind die Änderungen in der Gruppe 16 06. Die bisherige Bezeichnung „Batterien und Akkumulatoren“ wird durch „Abfälle aus Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Batterien“ ersetzt. Gleichzeitig wird die Systematik stärker nach Batteriearten und Abfallherkunft differenziert.
Der bisherige allgemeine Abfallschlüssel 16 06 05 „andere Batterien und Akkumulatoren“ entfällt. Stattdessen werden zahlreiche spezifische Abfallschlüssel beispielsweise für Lithium-, Nickel-, Zink- und Natrium-Altbatterien sowie für Abfälle aus der Batterieherstellung eingeführt.
Eine wichtige Änderung betrifft außerdem Alkalibatterien: Sie sind künftig unter dem Abfallschlüssel 16 06 04* als gefährlicher Abfall eingestuft.
Auch außerhalb der Gruppe 16 06 gibt es Neuerungen. So werden unter anderem neue Abfallschlüssel für Abfälle aus der Behandlung und dem Recycling von Batterien eingeführt. Die neue Gruppe 19 14 umfasst Fraktionen aus der mechanischen Behandlung von Altbatterien und Abfälle aus der Batterieherstellung. Änderungen gibt es außerdem in den Gruppen 10 08 und 19 02 sowie bei den Siedlungsabfällen in Kapitel 20.
Bei sogenannten Spiegeleinträgen muss die Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten ihre batteriebezogenen Abfallströme rechtzeitig überprüfen:
- AVV-Schlüssel prüfen: Welche batteriebezogenen Abfälle fallen an und welche Abfallschlüssel werden bisher verwendet? Prüfen Sie, ob ab dem 09.12.2026 ein neuer Abfallschlüssel gilt oder ein bisheriger entfällt.
- Gefährlichkeit prüfen: Wird ein bisher nicht gefährlicher Abfall künftig als gefährlich eingestuft oder ist ein Spiegeleintrag betroffen?
- Entsorgungsnachweise prüfen: Bei geänderten Abfallschlüsseln können neue Entsorgungsnachweise erforderlich werden. Ein Abfallschlüssel kann in einem bestehenden Entsorgungsnachweis nicht nachträglich geändert werden.
- Genehmigungen prüfen: Betreiber von Entsorgungsanlagen und Zwischenlagern sollten prüfen, ob die neuen Abfallschlüssel von bestehenden Genehmigungen abgedeckt sind und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen mit der zuständigen Behörde abstimmen.
- Notifizierungen prüfen: Bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen ist zu prüfen, ob bestehende Notifizierungen bzw. Unterlagen für Verbringungen angepasst oder neu beantragt werden müssen.
- EfbV-Zertifikate prüfen: Entsorgungsfachbetriebe sowie betroffene Sammler und Beförderer sollten prüfen, ob ihre Zertifikate die künftig verwendeten Abfallschlüssel abdecken und erforderliche Anpassungen rechtzeitig mit der zertifizierenden Stelle abstimmen.
- Geschäftspartner informieren: Notwendige Änderungen sollten frühzeitig mit Entsorgern, Sammlern, Beförderern und weiteren beteiligten Unternehmen abgestimmt werden.
Bis zum 9. Dezember 2026 ist noch etwas Zeit. Unternehmen sollten diese nutzen, um ihre bestehenden Abfallströme zu prüfen und notwendige Anpassungen gemeinsam mit ihren Entsorgungspartnern vorzubereiten. So lassen sich Probleme bei Nachweisen, Genehmigungen oder der Entsorgung zum Stichtag vermeiden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umstellung: von der Prüfung und Zuordnung der betroffenen Abfallschlüssel bis zur Klärung möglicher Anpassungen bei Genehmigungen, Nachweisen, Notifizierungen und EfbV-Zertifikaten.
Sie haben Fragen zur neuen Einstufung batteriebezogener Abfälle? Sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: LUA Saarland, „Hinweise zur Neuen Einstufung batteriebezogener Abfälle“, Stand 26. August 2026, abrufbar unter Merkblatt_Abfallverzeichnis_2026.pdf