Die Europäische Kommission hat das europäische Abfallverzeichnis umfassend aktualisiert, insbesondere für batteriebezogene Abfälle, um neue chemische Zusammensetzungen sowie veränderte Herstellungs- und Recyclingverfahren von Lithium-, Natrium- und Nickelbatterien zu berücksichtigen.
Neue Einstufung:
Lithium-Altbatterien wurden als gefährlicher Abfall eingestuft.
Neue Abfallschlüssel:
16 06 07*: gewerbliche und industrielle Lithium-Altbatterien
20 01 43*: getrennt gesammelte Lithium-Batterien aus Haushalten
Ziele der neuen Klassifizierung:
Verbesserung von Sortierung, Recycling und Nachweisführung
Erhöhung der Sicherheit bei Lagerung und Transport
Korrektur des Inkrafttretens:
Ursprünglich: 9. November 2026
Neuer Termin: 9. Dezember 2026 (Berichtigung im Amtsblatt der EU, ABl. L, 2025/90657 vom 19. August 2025)
Umsetzung in Deutschland:
Anpassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) im Rahmen des Gesetzespakets zur EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542.
Betroffene Gruppen:
Abfallerzeuger: Anpassung interner Systeme
Entsorgungsunternehmen: neue Deklarationen und Transportdokumente
Recyclinganlagen: Erweiterung von Genehmigungen und Anpassung von Prozessen
Behörden: Etablierung neuer Kontroll- und Genehmigungsstrukturen
Fazit: Die neuen Abfallschlüssel schaffen eine klarere und sicherere Grundlage für das Handling von Lithium-Batterien und fördern ein effektives Recycling im Einklang mit den aktuellen EU-Vorgaben.