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Neue Abfallschlüssel für Batterieabfälle – Inkrafttreten korrigiert 

Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay 

Die Europäische Kommission hat das europäische Abfallverzeichnis umfassend aktualisiert, insbesondere für batteriebezogene Abfälle, um neue chemische Zusammensetzungen sowie veränderte Herstellungs- und Recyclingverfahren von Lithium-, Natrium- und Nickelbatterien zu berücksichtigen. 

Neue Einstufung: 

  • Lithium-Altbatterien wurden als gefährlicher Abfall eingestuft. 
  • Neue Abfallschlüssel: 
  • 16 06 07*: gewerbliche und industrielle Lithium-Altbatterien 
  • 20 01 43*: getrennt gesammelte Lithium-Batterien aus Haushalten 

Ziele der neuen Klassifizierung: 

  • Verbesserung von Sortierung, Recycling und Nachweisführung 
  • Erhöhung der Sicherheit bei Lagerung und Transport 

Korrektur des Inkrafttretens: 

  • Ursprünglich: 9. November 2026 
  • Neuer Termin: 9. Dezember 2026 (Berichtigung im Amtsblatt der EU, ABl. L, 2025/90657 vom 19. August 2025) 

Umsetzung in Deutschland: 

  • Anpassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) im Rahmen des Gesetzespakets zur EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542
  • Betroffene Gruppen: 
  • Abfallerzeuger: Anpassung interner Systeme 
  • Entsorgungsunternehmen: neue Deklarationen und Transportdokumente 
  • Recyclinganlagen: Erweiterung von Genehmigungen und Anpassung von Prozessen 
  • Behörden: Etablierung neuer Kontroll- und Genehmigungsstrukturen 

Fazit: 
Die neuen Abfallschlüssel schaffen eine klarere und sicherere Grundlage für das Handling von Lithium-Batterien und fördern ein effektives Recycling im Einklang mit den aktuellen EU-Vorgaben.