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Luftqualitätsrichtlinie und IED 2.0: Wichtige Entwicklungen im Immissionsschutzrecht 

Fabrik, Land, See, Kraftwerk
Bild von Michal auf Pixabay

Im europäischen Umweltrecht stehen derzeit zwei bedeutende Regelungsvorhaben im Fokus: die Umsetzung der novellierten Luftqualitätsrichtlinie sowie die Überführung der Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) in nationales Recht. Beide Vorhaben werden in den kommenden Jahren Auswirkungen auf Genehmigungs-, Überwachungs- und Compliance-Prozesse vieler Unternehmen haben.  

Mit der Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa wurden die europäischen Vorgaben zum Schutz der Luftqualität umfassend überarbeitet. Ziel ist es, die Luftschadstoffbelastung in der Europäischen Union weiter zu reduzieren und die Luftqualitätsstandards schrittweise stärker an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzunähern. Hierzu werden insbesondere die Immissionsgrenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe verschärft. Anforderungen an die Überwachung und Bewertung der Luftqualität sind davon ebenfalls betroffen. Die Umsetzung der neuen Vorgaben erfordert in Deutschland unter anderem Anpassungen der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV). Unternehmen sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen, da strengere Luftqualitätsanforderungen mittelbar auch Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren und die Beurteilung betriebsbedingter Emissionen haben können. Die zuständigen Behörden sind unter anderem (weiterhin) für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen verantwortlich. 

Parallel hierzu läuft die Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0), die mit der Richtlinie (EU) 2024/1785 verabschiedet wurde. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltleistung industrieller Anlagen weiter zu verbessern und die Vorgaben für Genehmigung, Überwachung und Berichterstattung zu modernisieren.

Unter anderem werden neue Anforderungen an Umweltmanagementsysteme eingeführt, die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gestärkt und die Regelungen zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten weiterentwickelt. Zudem wird der Anwendungsbereich der Richtlinie in einzelnen Bereichen erweitert.  

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 in deutsches Recht ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe befinden sich – nach einer Stellungnahme des Bundesrates – aktuell in der Beratung bzw. Überarbeitung in den zuständigen Gremien. Ein zeitnaher Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird zwar angestrebt, die Einhaltung der vorgesehenen Umsetzungsfrist bis zum 1. Juli 2026 erscheint nach derzeitigem Stand jedoch unwahrscheinlich.  

Künftige Änderungen werden unter anderem das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie verschiedene immissionsschutzrechtliche Verordnungen betreffen.  

Sowohl die Anpassung der Luftqualitätsvorschriften als auch die Umsetzung der IED 2.0 verdeutlichen den europäischen Trend zu strengeren Umweltanforderungen und einer stärkeren Integration von Umwelt- und Compliance-Aspekten in betriebliche Prozesse. Für betroffene Unternehmen empfiehlt es sich daher, die weiteren Entwicklungen frühzeitig zu beobachten und mögliche Auswirkungen auf bestehende Genehmigungen, Managementsysteme und betriebliche Abläufe zu bewerten.