Kommunale Kläranlagen bald energieauditpflichtig

Ende des Jahres 2024 trat die europäische Richtlinie (EU) 2024/3019 über die Behandlung von kommunalem Abwasser in Kraft (Kommunale Abwasserrichtlinie – KARL). Gemäß Artikel 1 dieser Richtlinie werden Vorschriften für das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser festgelegt, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit im Einklang mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ („One Health“) zu schützen. Gleichzeitig sollen die Treibhausgasemissionen schrittweise auf ein nachhaltiges Niveau reduziert und die Energiebilanz der mit der Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser verbundenen Tätigkeiten verbessert werden.
Die erforderlichen Vorgaben und Maßnahmen werden in Artikel 11 der EU-Richtlinie grob umrissen. Eine wesentliche Vorgabe ist dabei die regelmäßige Durchführung von Energieaudits. Demnach müssen bei in Betrieb befindlichen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und Kanalisationen alle vier Jahre Energieaudits durchgeführt werden.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 umfasst die systematische Erhebung von Energieverbrauchsdaten sowie eine energetische Bestandsaufnahme. Auf dieser Grundlage sollen Potenziale und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung ermittelt werden. Zudem wird bei Kläranlagen ein besonderer Schwerpunkt auf das Potenzial zur Biogaserzeugung sowie auf die Rückgewinnung und Nutzung von Abwärme gelegt.
Neben der Erfüllung rechtlicher Vorgaben ergeben sich aus einem Energieaudit auch wirtschaftliche Vorteile für die Betreiber. Durch nachhaltige Energieeinsparungen können die Betriebskosten gesenkt werden.
Die Fristen für die erstmalige Durchführung eines Energieaudits sind abhängig von der Kapazität der Kläranlage:
| Abwasserfracht | Frist für die erstmalige Durchführung eines Energieaudits |
| ≥ 100.000 EW | 31.12.2028 |
| ≥ 10.000 EW und < 100.000 EW | 31.12.2032 |
Danach müssen die Energieaudits regelmäßig im Abstand von vier Jahren wiederholt werden.
Die proTerra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter verfügt über langjährig erfahrene Energieauditorinnen und Energieauditoren, die für die Durchführung der erforderlichen Energieaudits qualifiziert sind.
Eine Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht ist bislang noch nicht erfolgt. Gemäß Artikel 33 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen. Sofern sich daraus zusätzliche Anforderungen für Kläranlagenbetreiber ergeben, werden wir Sie hierüber über unseren Newsletter informieren.
Dennoch bitten wir die betroffenen Betreiber kommunaler Kläranlagen, frühzeitig mit uns in Kontakt zu treten, damit wir die erforderlichen Personalressourcen entsprechend einplanen können.
Ansprechpersonen für Energieaudits nach DIN EN 16247:
- Kathrin Beck – kathrin.beck@proterra-umwelt.de
- Matthias Schäfer – matthias.schaefer@proterra-umwelt.de