KAS-61 Leitfaden zur Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung
Grundsätzlich erfolgt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach der Störfall-Verordnung gemäß den Vorschriften CLP-Verordnung. Die Regelungen der CLP-Verordnung sind jedoch nicht ohne Weiteres auf die Einstufung von Abfällen anzuwenden. Von der Kommission für Anlagensicherheit wurde am 09.03.2023 der Leitfaden für die Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) verabschiedet, welcher den Leitfaden KAS-25 ersetzt hat.
Aufgrund von Neuerungen im Chemikalienrecht war die Anpassung des alten Leitfadens erforderlich geworden. Die grundlegende Herangehensweise für die Einstufung von Abfällen wurde in der neuen Version beibehalten, jedoch ist diese deutlich präziser ausgearbeitet worden. Der neue Leitfaden KAS-61 soll die Zuordnung von Abfällen zu den Gefahrenkategorien nach Anhang I der Störfall-Verordnung erleichtern, um einen Störfallbetrieb eindeutig zu identifizieren.