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ISO-Anpassungen im Hinblick auf den Klimawandel

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Die Internationale Organisation für Normung (ISO) und das Internationale Akkreditierungsforum (IAF) haben beschlossen, dass zukünftig die Risiken durch den Klimawandel in bestimmten ISO-Managementsystemnormen berücksichtigt werden sollen (siehe https://www.dqsglobal.com/de-de/wissen/blog/iso-anforderungen-zum-klimawandel). Dazu gehören unter anderem die folgenden Standards: ISO 9001, ISO 14001, ISO/IEC 27001, ISO 45001, ISO 50001, ISO 22000, ISO 22301, ISO 28000, ISO 29001, ISO 37001, etc. Die ISO hat sich verpflichtet, aktiv an der Förderung der Klimaziele mitzuwirken, wie es in der „ISO London Declaration of Climate Change“ festgelegt ist. Unternehmen müssen daher ab sofort die Risiken des Klimawandels in ihre Analyse des organisatorischen Kontexts (Kapitel 4.1) und in die Erwartungen ihrer interessierten Parteien (Kapitel 4.2) einbeziehen.

Die beiden Textpassagen wurden am 23. Februar 2024 im Dokument „IAF/ISO Joint Communiqué on the addition of Climate Change considerations to Management Systems Standards.“ publiziert. Sie lauten:

4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes.
Die Organisation muss externe und interne Themen bestimmen, die für ihren Zweck relevant sind und die ihre Fähigkeit beeinflussen, das/die beabsichtigte(n) Ergebnis(se) ihres Managementsystems zu erreichen.
Hinzugefügt: Die Organisation muss bestimmen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist.

4.2 Verständnis der Bedürfnisse und Erwartungen der interessierten Parteien.
Die Organisation muss bestimmen:
•          die interessierten Kreise, die für das Managementsystem relevant sind.
•          die relevanten Anforderungen dieser interessierten Kreise.
•          welche dieser Anforderungen durch das Managementsystem erfüllt werden.
Hinzugefügt: ANMERKUNG: Relevante interessierte Kreise können Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben.

Die zusätzlichen Aussagen in den Managementsystemnormen sollen sicherstellen, dass der Klimawandel von allen Organisationen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Managementsysteme nicht übersehen, sondern angemessen berücksichtigt wird.

Eine Berücksichtigung der ergänzten Anforderungen bedeutet die Betrachtung aus Unternehmenssicht, eine entsprechende Bewertung und die Ableitung eventuell erforderlicher Maßnahmen.

Sollten Sie Fragen zu den oben genannten Normanpassungen oder zur DIN EN ISO 14090 haben, die einen systematischen Rahmen bietet, um die Anpassungsfähigkeit von Organisationen an die Auswirkungen des Klimawandels durch festgelegte Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien zu verbessern, oder Beratung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Die Beratung im Hinblick auf diese und viele weitere Normen ist eine Dienstleistung, die wir Ihnen gerne anbieten. Bitte wenden Sie sich an unseren Fachbereich „Umweltmanagement“, um weitere Informationen zu erhalten.

Fachbereichsleiterin Umweltmanagement
Alexandra Haindl
alexandra.haindl@proterra-umwelt.de
+49 6897 506-186
proTerra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter
66280 Sulzbach
Deutschland