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IEP: Verordnung zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals verkündet

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Am 12. April 2024 hat der Rat die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen und die Verordnung zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals angenommen. Der Europäische Rat hat mit großer Mehrheit die Trilog-Vereinbarung zur Änderung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) gebilligt. Ebenso wurde die Trilog-Vereinbarung zur Verordnung über die Berichterstattung von Umweltdaten aus Industrieanlagen und zur Einrichtung eines Portals für Industrieemissionen einstimmig vom Rat angenommen.

Die Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie steht kurz vor dem Abschluss, jedoch steht die offizielle Verkündung der novellierten Richtlinie noch aus. Im Zusammenhang damit wurde auch die europäische PRTR-Verordnung überarbeitet und erweitert, wobei deren Novelle Anfang Mai 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die neue Verordnung trägt den Titel „Verordnung (EU) 2024/1244 vom 24. April 2024 über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen, zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006“.

Die neue Verordnung verpflichtet bestimmte Unternehmen weiterhin zu jährlichen Datenmeldungen in das neue Portal und führt zusätzliche Berichtspflichten ein, unter anderem bezüglich der Nutzung von Wasser, Energie und bestimmten Rohstoffen gemäß einem bis Ende 2025 zu erlassenden Durchführungs-Rechtsakt. Zudem sollen im neuen Portal auch Daten gemäß der Industrieemissionsrichtlinie veröffentlicht werden. Die genauen Berichtspflichten der Anlagenbetreiber ergeben sich aus Artikel 6 der neuen Verordnung.

Die neue Verordnung tritt Anfang 2028 in Kraft und betrifft somit erstmals die Datenmeldungen für das Jahr 2027. Die Werte für 2026 sind noch gemäß der bisherigen PRTR-Verordnung zu berichten. Im Saarland erfolgt dies wie bisher über die Software bube-online, die derzeit aktualisiert wird.