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Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

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Prüfungsleistung: Getrenntsammlungsquote nach GewAbfV

§ 3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, diese getrennt zu sammeln und zu befördern und vorranging der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Ist eine Getrennthaltung von Abfallfraktionen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, sind die gemischt gesammelten Abfallfraktionen unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen.

Die Pflicht zur Zuführung von gemischt gesammelten Abfallfraktionen zu einer Vorbehandlungsanlage entfällt ebenfalls, wenn die Getrenntsammlungsquote im vorangegangenen Kalenderjahr mind. 90 Masseprozent betragen hat. Zur Dokumentation der Getrenntsammlungsquote hat der Erzeuger bis 31.3 des Folgejahres einen durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüften Nachweis zu erstellen.

Die proTerra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter verfügt über zugelassene Sachverständige im Sinne der GewAbfV. Sprechen Sie uns gerne an.