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Geplante Änderungen zur Gewerbeabfallverordnung

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Laut der Erkenntnisse aus einem vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen Forschungsvorhaben sind die Recyclingpotenziale von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen keineswegs ausgeschöpft. Dies bezieht sich insbesondere auf das Erreichen der angestrebten Recyclingquote bei der Vorbehandlung (Sortierung) von Gemischen: getrennt zu sammelnde Abfälle werden zu häufig noch als Gemische erfasst oder vorbehandlungsfähige Abfälle noch energetisch verwertet. Ursache hierfür sieht die Behörde zum einen in den Unschärfen im Verordnungstext, in der unzureichenden Umsetzung durch die Abfallerzeuger und -besitzer und andererseits in Defiziten im behördlichen Vollzug.

Die vom BMUV angestrebte Novelle der GewAbfV soll daher noch stringenter und vollzugstauglicher gestaltet werden, um die behördliche Kontrolle der getrennten Sammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen zu stärken und das Erreichen der angestrebten Recyclingquote bei der Vorbehandlung zu gewährleisten.

Die Defizite im behördlichen Vollzug sollen dabei durch weitere Maßnahmen auf Landesebene ausgeräumt werden. Dabei soll eine stärkere Kontrolle der Müllverbrennungsanlagen hinsichtlich der Vorbehandlung der Abfälle angestrebt werden.

Darüber hinaus sollen die IHKs, HWKs und LWKs aufgefordert werden, die bestehende Informations- und Beratungspflicht gegenüber den gewerblichen Abfallerzeugern und -besitzern zu verbessern.

Geplante Änderungen der GewAbfV bezüglich Siedlungsabfälle

  • Verbesserung der getrennten Sammlung
  • Maßnahmen zur Vollzugserleichterung
  • Stringentere Pflicht zur Vorbehandlung von Gemischen
  • Konkretisierung der Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
  • Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen

Geplante Änderungen der GewAbfV bezüglich Bau- und Abbruchabfälle

  • Verbesserung der getrennten Sammlung
  • Maßnahmen zur Vollzugserleichterung