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Geplante Änderungen zur 4. BImSchV – schnellere Genehmigungen für grünen Wasserstoff

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Im Juli 2023 hat die Bundesregierung beschlossen, die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) fortzuschreiben. Zentrales Ziel dabei ist die zuverlässige Versorgung Deutschlands mit grünem, auf Dauer nachhaltigem Wasserstoff. Dafür soll insbesondere die Elektrolysekapazität von grünem Wasserstoff bis 2030 auf mindestens 10 Gigawatt erhöht werden.

Das BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) hat daraufhin am 22. November 2023 den Referentenentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vorgelegt.

Ziel dieser Änderung ist es, Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff unmittelbar im Anschluss an eine zeitnah erwartete Änderung des europäischen Rechtsrahmens (insbesondere Änderung der EU-Industrieemissionsrichtlinie, IED) zu erleichtern und zu vereinfachen.

Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht vor, diese Anlagen bis zu einem neu einzuführenden Schwellenwert in das vereinfachte Genehmigungsverfahren zu überführen. Zudem sollen Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung von weniger als fünf Megawatt aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht insgesamt entlassen werden. Das Regelungsvorhaben steht auch im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes.

Den Referentenentwurf finden Sie hier beim BMUV.