Erweiterungen in unserem Team der Sachverständigen
Wir freuen uns, dass wir unsere Sachverständigentätigkeiten weiter ausbauen können! Mit der vom LUA zugestellten Erweiterung der Bekanntgabe erfüllt Herr Manfred Mateiko nun die Voraussetzungen nach § 29b Abs. 1 BImSchG als Sachverständiger für die Herstellung von Wasserstoff. Dies ermöglicht ihm die Durchführung bestimmter sicherheitstechnischer Prüfungen sowie die Prüfung sicherheitstechnischer Unterlagen in Ihrem Unternehmen.
Unser Team der Sachverständigen unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Gutachten, Prüfungen und Bewertungen – unabhängig, präzise und immer auf dem aktuellen Stand der Technik bzw. besten verfügbaren Techniken.
Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.