Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren stärken soll.
Ziel des Entwurfs ist es, die Öffentlichkeitsbeteiligung in den frühen Phasen von Planungs- und Genehmigungsverfahren ausdrücklich im Planungsrecht zu verankern. Dies soll den Dialog zwischen Bürgern und Behörden intensivieren und ermöglichen, dass Bedenken und Anregungen bereits zu einem frühen Zeitpunkt berücksichtigt werden.
Hintergrund:
Die Neuregelung zielt darauf ab, digitale Hürden bei der Weiterverwendung von Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung abzubauen und den Austausch von Informationen in elektronischen Formaten zu erleichtern. Ein neuer Paragraf im Gesetz betont die Bedeutung der frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit. Dadurch soll der Verwaltungsprozess insgesamt beschleunigt und vereinfacht werden.
Mit dieser Gesetzesänderung reagiert die Bundesregierung auf den zunehmenden Bedarf, Planungsprozesse transparenter und effizienter zu gestalten und die Bürgerbeteiligung zu stärken, um langfristig eine höhere Akzeptanz für Planungs- und Genehmigungsentscheidungen zu schaffen.