Das neue Energieeffizienzgesetz, das kürzlich vom Bundeskabinett beschlossen wurde, verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren dazu, mehr Energie einzusparen.
Das Gesetz schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für mehr Energieeffizienz und setzt wichtige Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie um. Die neuen Maßnahmen sollen so früh wie möglich in Kraft treten, um bis 2030 ausreichend Wirkung zu entfalten. Es legt Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 fest und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von über 15 GWh wird die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen zur Pflicht. Sie müssen ihre Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Zudem müssen Unternehmen künftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht, oder diese sinnvoll nutzen, falls unvermeidbar.
Auch Rechenzentren werden stärker in die Verantwortung genommen. Neue Rechenzentren müssen zukünftig Energieeffizienzstandards erfüllen und Abwärme nutzen sowie sparsam kühlen. Bestehende Rechenzentren werden ebenfalls mit Effizienzanforderungen konfrontiert.
Wir werden Sie weiterhin über die Fortschritte und Maßnahmen im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes auf dem Laufenden halten.