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Beschleunigter Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland: Neue Regelungen im BImSchG und WHG 

Bild von Claudia Hinz auf Pixabay 

Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland nimmt weiter Fahrt auf. Mit der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) wurden wichtige Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeführt, um Windkraft, Photovoltaik und Wärmepumpen schneller voranzubringen. 

Was ändert sich im BImSchG? 

Beschleunigte Genehmigungsverfahren für Windenergie 

Mit § 6b WindBG gelten für Windenergieprojekte in ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten vereinfachte Genehmigungsverfahren. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu verkürzen und Investitionssicherheit zu schaffen. Zusätzlich wurde § 16b BImSchG überarbeitet, um Repowering-Vorhaben von Windenergieanlagen klarer zu regeln und zu beschleunigen. 

Digitalisierung der Genehmigungsverfahren 

Ab dem 21. November 2025 müssen wasserrechtliche Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren für Wind-, Solar- und Wärmepumpenprojekte elektronisch durchgeführt werden (§ 11a WHG). Das umfasst die elektronische Antragstellung und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Zudem wurden feste Fristen für die Bestätigung der Vollständigkeit von Unterlagen eingeführt, um die Verfahrensdauer zu verkürzen. 

Anpassungen im WHG 

Mit dem neuen § 11a WHG werden wasserrechtliche Verfahren für erneuerbare Energie-Vorhaben angepasst. Dies betrifft beispielsweise die Nutzung von Gewässern für Wärmepumpen oder Kühlanlagen. Ziel ist es, auch diese Projekte effizienter und schneller zu genehmigen, ohne den Schutz von Wasserressourcen zu vernachlässigen. 

Weitere wichtige Regelungen 

  • Speicheranlagen: Projekte zur Speicherung von Strom oder Wärme können in Windenergie- und Beschleunigungsgebieten von den vereinfachten Genehmigungsverfahren profitieren. 
  • Genehmigungsfristen: Die Fristen für die Genehmigung von Windenergieprojekten sollen künftig deutlich kürzer werden, um Planungssicherheit zu erhöhen. 

Fazit 

Die Neuerungen im BImSchG und WHG im Zuge der RED III schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland spürbar zu beschleunigen. Durch vereinfachte Genehmigungsverfahren, Digitalisierung und kürzere Fristen wird der Weg frei für mehr Wind-, Solar- und Wärmepumpenprojekte – ein wichtiger Schritt für die Energiewende und den Klimaschutz.