Änderungen zur Umsetzung der neuen IED-Richtlinie

Die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) wurde nach intensiven Verhandlungen im EU-Rat und -Parlament am 15. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ziel der neuen IED 2.0 ist es, strengere Regelungen zur Reduzierung schädlicher Emissionen einzuführen, die Ressourceneffizienz zu steigern und das Umweltmanagement in der Industrie zu verbessern.
Im Rahmen des Europäischen Green Deal hatte die EU-Kommission bereits Ende 2019 eine Überarbeitung der bestehenden Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU angekündigt. Im April 2022 legte sie ihren Vorschlag für die geänderte Richtlinie vor. Die IED 2.0 verfolgt das Ziel, in einer integrierten und umfassenden Weise den Schutz von Umwelt und menschlicher Gesundheit zu verbessern, indem Emissionen aus Industrieanlagen sowie größeren Tierhaltungsbetrieben in Luft, Wasser und Boden verringert oder vermieden werden. Diese Richtlinie regelt die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung umweltrelevanter Industrieanlagen, von denen in Deutschland rund 13.000 und in der gesamten EU mehr als 50.000 betroffen sind.
Eine der wichtigsten Neuerungen der IED 2.0 betrifft die Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT), bei denen strengere Emissionsgrenzwerte eingeführt werden. Zukünftig muss bei der Festlegung von Grenzwerten das untere (striktere) Ende der BVT-assoziierten Emissionsbandbreiten berücksichtigt werden, um die beste Umweltleistung für eine Anlage zu gewährleisten.
Neu ist zudem die Einführung verbindlicher Bandbreiten für den Verbrauch von Ressourcen wie Wasser und Energie. Dies soll zu einer effizienteren Nutzung und Wiederverwendung von Rohstoffen, Energie und Wasser beitragen. Diese Vorgaben gelten vor allem für vergleichbare industrielle Anlagen und Prozesse, die ähnliche Merkmale und Produkte aufweisen.
Zusätzlich wird für alle IED-Anlagen ein Umweltmanagementsystem (UMS) verpflichtend eingeführt, das auch ein Chemikalienmanagementsystem umfasst. Dieses System muss regelmäßig alle drei Jahre von externen Stellen überprüft werden.
Die überarbeitete Richtlinie unterstützt auch die industrielle Transformation, indem der Fortschritt in der BVT verstärkt auf Dekarbonisierung ausgerichtet wird. Verschiedene Artikel und Instrumente der IED 2.0 flankieren die Schritte zur Klimaneutralität von Industrieanlagen. Um den technologischen Wandel zu fördern, wird ein neues Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) gegründet. Dieses Zentrum wird Informationen über innovative industrielle Technologien sammeln, auswerten und in den sogenannten Sevilla-Prozess zur Weiterentwicklung der BVT einfließen lassen.
Anstehende Änderungen im nationalen Recht
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- 2. BlmSchV (Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen)
- 4. BlmSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)
- 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte)
- 9. BlmSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)
- 11. BImSchV (Verordnung über Emissionserklärungen)
- 13. BlmSchV (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen)
- 17. BlmSchV (Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen)
- 31. BlmSchV (Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei Verwendung organischer Lösemittel)
- 45. BlmSchV (Neu, UMS mit Chemikalienmanagementsystem)
- TA-Luft mit 10 neuen Verwaltungsvorschriften
- Wasserhaushaltsgesetz
- Abwasserverordnung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Bergrecht
- Deponieverordnung
- Gegebenenfalls Umwelthaftungsgesetz
- Gegebenenfalls Umweltstrafrecht
Aktuell bereits in Überarbeitung:
- 17. BlmSchV: Regelung u.a. von Umweltmanagementsystem und Energieeffizienzvorgaben gemäß den BVT Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung
- 31. BlmSchV
- 4. BlmSchV: Vereinfachung Genehmigung von Wasserstoffelektrolyseuren
Die IED 2.0 finden Sie hier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ%3AL_202401785