Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde zum 21. Februar 2025 erneut reformiert und ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten – mit entscheidenden Änderungen, die Biogasanlagen betreffen. Die Reform beinhaltet die Flexibilisierung der Betriebszeiten, Anpassungen im Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen, eine Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen, Förderung von Innovationen und die Verlängerung der Anschlussförderung
Hier sind die zentralen Punkte:
Flexibilisierung der Betriebszeiten
Ab sofort können Biogasanlagen flexibler auf Marktbedingungen reagieren. Neu eingeführt wurde die „Betriebsviertelstunde“ – jede Viertelstunde, in der Strom erzeugt wird, zählt nun, unabhängig von der Auslastung der Anlage. So wird die Steuerung der Anlagen effizienter und wirtschaftlicher.
Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen
Für bestehende Biomasseanlagen wird das Zuschlagsverfahren weiter angepasst. Insbesondere die Biogasanlagen mit Anschluss an Wärmeversorgungseinrichtungen werden nun bevorzugt behandelt. Die Förderung wird bis zum 31. Dezember 2027 verlängert, um die langfristige Investitionssicherheit für Betreiber zu gewährleisten.
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei schwach positiven und negativen Preisen
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Zahlungsansprüche für Biogasanlagen in Ausschreibungen. Der anzulegende Wert für Anlagen, die Biogas einsetzen, verringert sich auf null, wenn der Spotmarktpreis auf 2 Cent/kWh oder weniger sinkt. Dies soll eine bessere Marktintegration ermöglichen und gleichzeitig zu einer Kostenreduktion führen.
Verlängerung der Anschlussförderung
Die Anschlussförderung für Biogasanlagen wird ebenfalls verlängert. Betreiber von Biogasanlagen, die nach dem 1. Januar 2020 in Betrieb genommen wurden, erhalten die Förderung weiter. Diese Maßnahme garantiert eine langfristige finanzielle Planungssicherheit.
Sicherstellung der Marktanpassung
Die Anpassung des Zuschlagsverfahrens für Biomasseanlagen in den Ausschreibungen sorgt dafür, dass der Zuschlag fair und transparenter vergeben wird. In bestimmten Szenarien werden die Gebote nach einem stufenweisen System priorisiert, was den Marktanteil für innovative Biogasanlagen erhöht.
Die Änderungen im EEG sind ein weiterer Schritt, um Biogasanlagen noch stärker in die Energiewende zu integrieren und für die Zukunft fit zu machen.