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Abgabe der Emissionserklärung 2024 nicht fristgerecht über BUBE möglich

pixabay, Quartzla, smoke-654071_1280

Für das Berichtsjahr 2024 können PRTR- und GFA-Berichte über das BUBE-Portal erstellt und übermittelt werden – vorausgesetzt, die zuständigen Behörden haben die erforderlichen Stammdaten freigeschaltet.

Die Emissionserklärung 2024 kann derzeit jedoch nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist (§ 4 der 11. BImSchV: 31.05./30.06.2025) über das Portal abgegeben werden.

Die Fristen zur Einreichung werden von den zuständigen Landesbehörden separat bekannt gegeben.

Bei Fragen oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Behörde. Weitere Hinweise finden Sie auch im BUBE-Portal unter der Hilfefunktion (Fragezeichen-Symbol) nach dem Login.