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Abfall

EU-Kommission stellt Vorschlag für neue Verpackungsverordnung vor

Die EU-Kommission hat am 30. November den Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Die bisher geltende Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle soll durch diese ersetzt und EU-weit unterschiedliche Regelungen harmonisiert werden.

Die Vermeidung von Verpackungsabfall ist das primäre Ziel der vorgeschlagenen Überarbeitung, deshalb werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihr Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen im Vergleich zum Jahr 2018 stufenweise um 15 Prozent bis zum Jahr 2040 zu reduzieren.

Mehrwegverpackungen fördern

Ein Weg dies zu erreichen, ist der Ersatz von Einweg- durch Mehrwegverpackungen. Künftig sollen Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen oder eCommerce-Lieferungen in wiederverwendbaren Verpackungen bereitgestellt werden. So soll das System die Wiederverwendung fördern und Wiederbefüllung ermöglichen. Grundsätzlich verboten werden sollen nicht zwingend notwendige Einwegverpackungen, wie beispielsweise für Obst und Gemüse oder z. B. Miniatur-Shampoo-Flaschen in Hotels.

Geschlossener Recyclingkreislauf

Ein weiterer Weg Verpackungsabfälle zu vermeiden, ist der Vorschlag der Förderung eines geschlossenen Recyclingkreislaufs. Es soll so insbesondere der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt und dadurch die Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringert werden. Um den Markt für Sekundärrohstoffe auszubauen und die Nachfrage nach Rezyklaten zu sichern, sollen neben verbindlichen Recyclingquoten auch Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und für Einweggetränkebehälter aus Metall und Aluminium in jedem Mitgliedstaat eingeführt werden. Bei der Herstellung neuer Kunststoffverpackungen sollen die aus dem Sammel- und Recyclingvorgang gewonnenen Rezyklate in festgelegten Prozentanteilen verwendet werden.

Die vollständige Recyclingfähigkeit aller Verpackungen soll durch diese und viele weitere Maßnahmen bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Durch die Vorgabe von Kriterien für Designanforderungen in Bezug auf die Recyclebarkeit, Wiederverwendung und Materialzusammensetzung, die bei der Herstellung neuer Verpackungen beachtet werden müssen, soll sichergestellt werden, dass Verpackungen recycelt und Ressourcen optimal genutzt werden können.

Harmonisierte Kennzeichnung von Verpackungen

Zur Gewährleistung einer fehlerfreien Abfalltrennung soll durch die überarbeitete Verordnung die Einführung EU-weit harmonisierter Kennzeichnungen von Verpackungen und den dazugehörigen Abfallsammelbehältern eingeführt werden.

In Umsetzungsrechtsakten sollen detailliertere Bestimmungen in Bezug auf die Durchführung der neuen Vorgaben von der EU-Kommission festgelegt werden.

Im nächsten Schritt wird der Vorschlag über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten.