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31. BImSchV veröffentlicht am 15.01.2024

Die 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen — 31. BImSchV) ist am 15.01.2024 im Bundesgesetzblatt BGBl. 2024 I Nr. 7 veröffentlicht worden und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Den Link zum Bundesgesetzblatt finden Sie hier:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/7/VO.html