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12. Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung

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Die 12. Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung ist am 29.02.2024 im Bundesgesetzblatt BGBl. 2024 I Nr. 66 veröffentlicht worden und mit der Veröffentlichung in Kraft getreten.

Mit der Verordnung wurden die Anhänge 9, 22, 36, 37, 42 und 43 der Abwasserverordnung geändert. Anhang 48 wurde aufgehoben. Mit den Änderungen wurden die EU-Industrie-Emissions-Richtlinie (2010/75/EU, “IED”), die BVT-Schlussfolgerungen in Bezug auf die Abwasser-/Abgasbehandlung in der Chemiebranche und die BVT-Schlussfolgerungen in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien in deutsches Recht umgesetzt.

Ziel ist dabei die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, insbesondere durch Emissionen in Wasser. Die BVT-Schlussfolgerungen beschreiben dabei allgemeine Anforderungen, wie die Einführung von Emissionsgrenzwerten für das Abwasser sowie Anforderungen an die Überwachung einzelner Abwasserparameter. Bestehende Anlagen müssen innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung die BVT-Schlussfolgerungen umsetzen.

Die 12. Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung finden Sie hier im Bundesgesetzblatt.