Zertifizierungsstelle nach BioSt-NachV bzw. BioKraft-NachV
Wir verfügen über die Anerkennung als Zertifizierungsstelle nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
Wir verfügen über die Anerkennung als Zertifizierungsstelle nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
Mit der Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2018/2001/EG – RED II) wird der Anteil der Bioenergie zur Deckung des Energiebedarfs zukünftig deutlich zunehmen.
Um zu gewährleisten, dass die hierfür eingesetzte Biomasse nachhaltig produziert wird, haben sich die europäischen Mitgliedstaaten auf Kriterien geeinigt, die von allen Wirtschaftsakteuren eingehalten und dokumentiert werden müssen, die Biomasse oder Biogas zur Strom- oder Wärmeerzeugung nutzen. Die RED II ist zum 1.7.2021 in Kraft getreten und wird in Deutschland über die maßgeblichen Verordnungen (BioSt-NachV und BioKraft-NachV) umgesetzt.
Bislang galt die Vorgabe einer Nachhaltigkeitszertifizierung ausschließlich für Anlagen im Biokraftstoffsektor, wobei sich alle Akteure -vom Erfassungsbetrieb bis hin zur Konversionsanlage und Lieferant nach der letzten Schnittstelle- zertifizieren lassen mussten.
Mit der neuen RED II sind auch Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme betroffen. Im Einzelnen sind die Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung > 2 MW und Biomassekraftwerke mit einer Feuerungswärmeleistung > 20 MW.
Der Nachweis der Nachhaltigkeit kann nur über von der EU-Kommission zugelassene Zertifizierungssysteme erfolgen.
Die proTerra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter ist als Zertifizierungsstelle im Zertifizierungssystem REDcert im Biokraftstoffsektor tätig und verfügt über eine entsprechende Anerkennung der BLE. Für die Bereiche Wärme und Strom liegt die Zulassung als Zertifizierungsstelle bei dem Zertifizierungssystem „SURE-EU“ vor.
Die Zertifizierung bedarf neben einer Registrierung im Zertifizierungssystem auch eines Vertrags mit uns als Zertifizierungsgesellschaft. Zertifizierungspflichtig ist die gesamte Lieferkette vom Entstehungsbetrieb über das Lager, die Konversionsanlage bis hin zum Lieferanten nach der letzten Schnittstelle. In jährlichen Audits wird die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen überprüft und dokumentiert. Je nach Zertifizierungsbereich (Kraftstoff) und Zeitpunkt der Einbetriebnahme kann hierbei auch eine Berechnung des THG-Minderungspotenzials nach Vorgaben erforderlich sein. Bei Erfüllung der Anforderungen an die Nachhaltigkeit wird ein Zertifikat ausgestellt, das maximal 1 Jahr gültig ist. Erzeugungs-/Entstehungsbetriebe werden im Rahmen der jährlichen Audits kontrolliert.
Weitere Informationen finden Sie unter https://redcert.org bzw. https://sure-system.org.
Darüber hinaus sind wir seit November 2023 beim Umweltbundesamt Österreich als Zertifizierungsstelle für die Nachhaltigkeitszertifizierung registriert.
Weitere Informationen sowie unsere Registrierung finden Sie unter
https://www.umweltbundesamt.at/energie/erneuerbare-energie/nachhaltige-biomasse-brennstoffe/registrierung-zertifizierungsstellen/registrierung-zertifizierungsstellen
Für allgemeine Anfragen schreiben Sie bitte an info@proterra-umwelt.de. Beschwerden oder Meldungen im Zusammenhang mit der System-Integrität richten Sie bitte an alexandra.haindl@proterra-umwelt.de.