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Fortbildung EfbV, AbfBeauftrV, KrWG, AbfAEV

Fachkunde gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Abfallbeauftragte (KrWG, AbfBeauftrV) sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Am 03. und 04. Dezember 2025 findet unsere Fortbildungsveranstaltung Fachkunde gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Abfallbeauftragte (KrWG, AbfBeauftrV) sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) im CFK in Spiesen statt. Die Fortbildung wird ab diesem Jahr gemeinsam mit TÜV Seminare Saarland durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass von Behördenseite die Lehrgangsinhalte angepasst wurden. Die Vollzugshilfe zur „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ regelt die Anforderungen von Lehrgängen mit Blick auf die verschiedenen Fachkundepflichtigen und die in den Lehrgängen zu vermittelnden Kenntnisse.

Die Fachkunde (AbfBeauftrV, EfbV) kann nicht mehr – wie bisher – durch einen 1-tägigen Lehrgang aufrechterhalten werden, der jährlich absolviert wird. Stattdessen muss ab diesem Jahr ein 2-tägiger Fortbildungslehrgang besucht werden, der alle 2 Jahre zu wiederholen ist. Auch die Fachkunde gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) ist durch die Teilnahme an einem zweitägigen Fortbildungslehrgang alle drei Jahre aufrechtzuerhalten. Daher haben wir unseren Lehrgang auf die neuen Regelungen angepasst. Unsere Fortbildungsveranstaltung entspricht den Anforderungen zur Anerkennung von Lehrgängen für die genannten Fachkundepflichtigen, sowohl einzeln als auch in Kombination.

Im Fortbildungslehrgang wird Ihr Wissen auf den neuesten Stand gebracht und insbesondere aktuelle rechtliche Entwicklungen und Erfahrungen aus dem praktischen Vollzug des Abfallrechts, der EfbV und dem Transportrecht sowie den relevanten Umweltgesetzen und Verordnungen vermittelt.

Termin

03. und 04. Dezember 2025

Ort

CFK – Centrum für Freizeit und Kommunikation der Lebenshilfe gGmbH
Zum Nassenwald 1
66583 Spiesen-Elversberg

Programm

folgt

Referenten

Das Referententeam besteht aus Sachverständigen mit entsprechenden Erfahrungen in den Bereichen Abfallrecht, Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Transportrecht.

LL.M Laura Lang (proTerra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter)

LL.M. Jasmin Radl (proTerra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter)

LL.M Julia Bauer (proTerra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter)

weitere folgen

Themen und Referent:innen können kurzfristig geändert und an aktuelle Begebenheiten angepasst werden.

Fortbildungsnachweis

Das Seminar wird als Fortbildungslehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) sowie für Abfallbeauftragte nach § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) anerkannt.

Weitere Informationen

Laura Lang (06897 – 506 307, laura.lang@proterra-umwelt.de)

Jasmin Radl (06897 – 506 305, jasmin.radl@proterra-umwelt.de)

Teilnahmegebühr

folgt

Sollten Sie an dem Seminar kurzfristig nicht teilnehmen können, müssen dennoch 50 % der Seminarkosten entrichtet werden, wenn die Abmeldung nicht spätestens 14 Tage vor dem Seminar schriftlich oder per Mail erfolgt ist.

Für die Durchführung des Seminars ist jeweils eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen erforderlich.

Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens 31.10.2025. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Daher empfehlen wir eine frühestmögliche Anmeldung, um Ihnen sicher einen Platz reservieren zu können.

Wir freuen uns darauf, Sie auch in diesem Jahr wieder bei uns begrüßen zu dürfen!